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Reisedokumente rechtzeitig prüfen

Die Urlaubszeit steht bevor und viele Menschen zieht es dabei in die Ferne. Der Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin weist darauf hin, die notwendigen Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen und macht auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen aufmerksam.

Kinder unter 12 Jahren benötigen seit dem 1. Januar 2024 für Reisen ins Ausland entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der bisher übliche Kinderreisepass wurde aufgrund europäischer Vorgaben abgeschafft. Vorhandene Ausweise behalten grundsätzlich nur so lange ihre Gültigkeit, sofern die Person auf dem Bild noch eindeutig zu identifizieren ist. Bei der Beantragung von Dokumenten für Kinder, müssen alle Sorgeberechtigten der Antragstellung und der Abholung zustimmen. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen (Vorlage Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung des Jugendamtes). Bei der Antragstellung muss das Kind im Bürgerservice anwesend sein. Sollte es sich um den ersten Ausweis handeln ist zudem die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.

Der Bürgerservice bittet um Beachtung, dass seit dem 1. Mai 2025 für jede Person ein digitales Lichtbild notwendig ist.

Für die Beantragung von Personalausweisen muss derzeit generell mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei bis drei Wochen gerechnet werden.

Bei Reisepässen kann es je nach Auslastung der Bundesdruckerei bis zu sechs Wochen dauern. Bedingt durch den Wegfall der Kinderreisepässe könnte sich diese Zeit zu den Sommerferien hin noch weiter verlängern.

Eine Kostenübersicht ist zu finden auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, https://www.bmi.bund.de

– Themen – Moderne Verwaltung – Ausweise und Pässe.

Wer ganz kurzfristig einen Reisepass benötigt, kann die Möglichkeit der Bestellung im Expressverfahren (ca. drei Werktage) oder die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Anspruch nehmen. Mit letzterem ist die Einreise jedoch nicht in alle Länder möglich. Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, https://www.auswaertiges-amt.de

„Sicher Reisen“.

Fertiggestellte Ausweise können ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. Die Abholung ist möglich während der Öffnungszeiten des Bürgerservice (montags bis donnerstags 7:30 bis 13 Uhr, freitags von 7:30 bis 12 Uhr sowie Montag- und Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr) direkt am Info-Schalter im Bürgerservice. Die bisherigen Dokumente sind mitzubringen. Nur gegen Vorlage der alten Ausweise werden die neuen ausgehändigt. Bevollmächtigte, die einen Ausweis abholen, müssen sich ausweisen können.

Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice unter Tel.: 02241 243-589 oder unter buergerservice@sankt-augustin.de

gerne zur Verfügung.

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