StartMein Sankt AugustinVerwaltung & PolitikStadtrat hat neue Elternbeitragssatzung für Kitas und Kindertagespflege beschlossen

Stadtrat hat neue Elternbeitragssatzung für Kitas und Kindertagespflege beschlossen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 26. Juni neue Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflege mehrheitlich beschlossen. Diese treten zum 1. August in Kraft.

Im Bereich der Kindertagesbetreuung haben sich in Folge der Tarifanpassungen und der wachsenden Inflation höhere Ausgaben ergeben. Für eine zumindest teilweise Kompensation der höheren Ausgaben wird eine Anpassung der Elternbeiträge unumgänglich. Bereits in den Haushaltsberatungen für das aktuelle Jahr 2024 wurde eine Anpassung der Elternbeiträge notwendig. Nun hat der Stadtrat nach intensiven Beratungen eine Änderung zum kommenden Kita-Jahr mehrheitlich beschlossen. Die neuen Beiträge gelten ab dem 1. August und sollen bis Ende 2025 stabil bleiben.

Die Verwaltung hatte sich zum Ziel gesetzt, dass keine Einkommensstufe höher belastet wird als es bis Mitte 2022 der Fall war. Im Rahmen der politischen Beratung und Beschlussfassung wurde der Verwaltungsvorschlag modifiziert. Auch künftig bleiben die drei niedrigsten Einkommensstufen, bis zu einem Jahreseinkommen von 44.384,15 Euro, beitragsfrei. Für alle Einkommensstufen darüber wurde eine Gebührenanhebung beschlossen, allerdings mit einer sozialen Staffelung. Auch an der Geschwisterkindregelung ändert sich nach wie vor nichts: Familien sind weiterhin nur für ein Kind in Kita und/oder Kindertagespflege beitragspflichtig. Selbstverständlich bleiben die Kinder in den letzten beiden Kitajahren nach wie vor beitragsfrei. Die vollständige Tabelle ist auf der Website der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Bei Fragen können sich Eltern gerne an die Elternbeitragsstelle wenden unter elternbeitraege@sankt-augustin.de.

In Summe schlägt die Kinderbetreuung in Kita und Kindertagespflege mit insgesamt 2.575 Plätzen bei der Stadt mit über 36 Mio. Euro pro Jahr zu Buche. Davon werden rund 47 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet. In gleicher Größenordnung, also rund 17 Mio. Euro, wird der städtische Haushalt belastet. Somit beträgt der Anteil aus allgemeinen Steuergeldern rund 94 Prozent. Nach der Erhöhung der Elternbeiträge werden jährlich voraussichtlich 2,1 Mio. Euro Gebühren vereinnahmt, was rund 6 Prozent der Gesamtkosten für die Stadt im Bereich der Kinderbetreuung entspricht. Im Vergleich zu den Vorjahren wird durch die im Verhältnis zu den gestiegenen Kosten geringer ausgefallene Beitragserhöhung der städtische Haushalt jährlich zusätzlich belastet.

Mit diesem hohen Zuschuss aus dem allgemeinen Haushalt für die Kindertagesbetreuung versucht die Stadt, Eltern und Kinder im Stadtgebiet zu unterstützen. Die Beiträge sind weiterhin niedriger als die Beiträge, die auf Kreisebene für circa die Hälfte der kreisangehörigen Kommunen festgesetzt werden. Im Bürgerinformationssystem der Stadt Sankt Augustin können die Beratungsunterlagen aus den politischen Gremien, unter anderem aus dem Jugendhilfeausschuss, eingesehen werden: session.sankt-augustin.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2006023850

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