Mobiles Arbeiten wird immer beliebter: Welche Regelungen gelten dafür?
Homeoffice, hybrides und mobiles Arbeiten: Die Varianten zum klassischen Fünf-Tage-Bürojob gibt es schon länger, während der Pandemie sind sie aber immer mehr Menschen geläufig geworden. Bei jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit hoher digitaler Affinität hat vor allem das mobile Arbeiten stark an Beliebtheit gewonnen. Welche rechtlichen Aspekte sind hier zu beachten?
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie unterscheiden sich mobiles Arbeiten und Homeoffice?
"Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zum klassischen Homeoffice ortsunabhängig. Das bedeutet konkret, dass Angestellte ihren Arbeitsplatz theoretisch jeden Tag aufs Neue frei wählen können", erklärt Roland-Partneranwalt Frank Preidel aus der Hannoveraner Kanzlei Preidel.Burmester. Die Menschen könnten im Park, im Café um die Ecke oder sogar in einer anderen Stadt arbeiten.
Was sind die Vorteile von mobilem Arbeiten?
Dienstvereinbarungen dieser Art ermöglichen in erster Linie eine selbstbestimmte Arbeitsgestaltung. Zusätzlich können Freiräume für die Angestellten geschaffen werden, indem etwa lange Wege zur Arbeitsstätte entfallen oder die Vereinbarung von Familie und Beruf nachhaltig positiv gefördert wird. "Arbeitgeber wiederum erhöhen durch das Angebot von flexibel vereinbarten Modellen ihre Attraktivität gegenüber den Beschäftigten und deren Bindung zum Unternehmen", erläutert Frank Preidel. Dazu kämen wirtschaftliche Aspekte wie die Einsparung von Büroflächen.
Welche Bedingungen sind an das mobile Arbeiten geknüpft?
Die Bedingungen sind in den meisten Unternehmen in sogenannten Zusatzvereinbarungen einvernehmlich zwischen Firma und Mitarbeitern festgeschrieben und verbindlich geregelt. Beispiel 1: Die Arbeit darf nur an bestimmten Wochentagen mobil erledigt werden. Beispiel 2: Der Angestellte muss während der Arbeitszeit jederzeit über die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel erreichbar sein.
Bin ich verpflichtet, mobil zu arbeiten, wenn mein Arbeitgeber dies möchte?
"Im Infektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass Beschäftigte im Regelfall das Angebot des Arbeitgebers annehmen und zu Hause bleiben müssen", berichtet Frank Preidel. Diese gesetzlichen Regelungen beträfen aber nur das Homeoffice – beim mobilen Arbeiten seien weiterhin individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig.
Gesundheitsstandards gelten auch beim mobilen Arbeiten
Auch im mobilen Office muss ein gewisser Gesundheitsstandard eingehalten werden. "Der Arbeitnehmer darf auch hier weder physischen noch psychischen Gefahren ausgesetzt werden", so Frank Preidel. Doch dies zu gewährleisten sei nicht immer leicht – etwa wenn das Office auf die Wiese im Park verlegt wurde. (djd)