Noch bis zum 28. Januar ist eine Online-Beteiligung möglich
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Hierbei ist die Öffentlichkeit aufgerufen, sich mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen. Dies ist für die Stadt Sankt Augustin bis einschließlich 28. Januar unter folgenden Link möglich: beteiligung.nrw.de/portal/sankt-augustin/beteiligung/themen/1003736